Die Dritte Option
Neben den zwei Geschlechtsoptionen „männlich“ und „weiblich“ besteht seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 die Möglichkeit, das Geschlecht als „divers“ eintragen zu lassen. Diese dritte Option soll intergeschlechtlichen Personen einen positiven Geschlechtseintrag ermöglichen.
Der Geschlechtseintrag „divers“ kann ausschließlich von intergeschlechtlichen Personen in Anspruch genommen werden, die sich einer Begutachtung durch Mediziner*innen unterziehen. Das bedeutet, intergeschlechtliche Menschen können weiterhin ihren Geschlechtseintrag nicht selbst bestimmen. Sie sind von einer Fremdzuweisung durch Mediziner*innen abhängig.
Bei der momentanen Gesetzeslage zum Dritten Geschlechtseintrag handelt es sich um eine absolute Minimallösung. Das Thema muss dringend weiterbearbeitet werden, um die Fremdzuweisung durch Mediziner*innen zu stoppen und intergeschlechtlichen Personen Selbstbestimmung zu ermöglichen. Außerdem sollte der Geschlechtseintrag „divers“ auch nicht-binären Menschen zur Verfügung stehen.
ACHTUNG: Die Dritte Option ist ausschließlich eine Eintragsoption im Personenstand und KEIN drittes Geschlecht!
(C)AFAB/(C)AMAB/DFAB/DMAB
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Dritte Option
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