Zeig sie an!
Leitfaden zur Anzeige von Hassgewalt
Projekt 100% MENSCH
Queerfeindlichkeit betrifft uns alle
Im Jahr 2023 gab es laut einer Statistik des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in Deutschland insgesamt 2.353 Straftaten, die aufgrund von Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit verübt wurden. Diese Straftaten wurden der Hasskriminalität zugeordnet.
465 davon waren Gewalttaten.
854 Übergriffe fielen in das Themenfeld “Geschlechtsbezogene Diversität” – eine Steigerung von 104%.
1.499 Übergriffe fielen ins Themenfeld “sexuelle Orientierung”, eine Steigerung um 49% im Vergleich zu 2022.
Ein Großteil der Straftaten wird jedoch nicht angezeigt. Die Dunkelziffer liegt bei über 90%.
Mit diesem Flyer möchten wir Dir einen kurzen Leitfaden an die Hand geben, was Du tun kannst, wenn Du von einer homo-, bi-, trans*- oder inter*feindlichen Straftat betroffen bist oder Zeug*in einer solchen wirst.
LSBTIQA* sind von
Hassgewalt betroffen.
90% erstatten
keine Anzeige.
In Kooperation mit
Leitfaden
Achtung! Dieser Leitfaden enthält explizite Beispiele für strafbare Beleidigungen sowie Beispiele für körperliche Verletzungen
Generell kann jede Straftat zu einer politisch motivierten Straftat werden, wenn diese eindeutig aufgrund einer gruppenbezogenen menschenfeindlichen Haltung erfolgt . LSBTIQA* sind häufig betroffen von:
- Beleidigung („Scheiß Lesbe!“)
- Körperverletzung (Schlag gegen den Körper, weil du queer bist.)
- Bedrohung („Dich schwule Sau bring ich um!“)
- Erpressung („Zahl oder ich sage allen, dass du trans bist!“)
- Sexuelle Nötigung (auch sog.„korrigierende“ Vergewaltigung mit dem Ziel, lesbische Frauen* heterosexuell zu machen)
- Üble Nachrede/Verleumdung (Denunzierung, Zwangsouting)
- Sachbeschädigung („Kampflesbe“ in den Motorradlack geritzt)
Wenn die Beweggründe für eine Straftat auf der Abneigung/dem Hass gegenüber queeren Personen beruhen, handelt es sich um „Politisch Motivierte Kriminalität“ (PMK). Diese wird auch als Hasskriminalität bezeichnet.
Wenn Anzeichen für PMK vorliegen, muss die Polizei dies dem zuständigen polizeilichen Staatsschutz melden, damit dieser die notwendigen Ermittlungen einleiten kann. Die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt führen über die begangenen Straftaten eine Statistik.
Das Bundesinnenministerium betrachtet politisch motivierte Straftaten als „besondere Bedrohung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Daher wird politisch motivierte Kriminalität wegen ihrer besonderen Schwere härter bestraft und gesondert in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) aufgeführt.
Bei homo-, bi-, trans*- und interfeindlichen Motiven (sogenannte „sonstige menschenverachtende Beweggründe“) besteht laut RiStBV ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat! (RiStBV: Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren)
Weitere Informationen zum Umgang mit Cybermobbing.
Nach einer Straftat kannst Du bei jeder Polizeidienststelle, einem Polizeipräsidium oder bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten. Das geht persönlich oder schriftlich per Post oder online. Bitte beachte, dass bestimmte Delikte nur verfolgt werden können, wenn Du innerhalb von drei Monaten einen schriftlichen Strafantrag stellst. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Du beleidigst worden bist.
Über die sogenannten Internetwachen (in manchen Bundesländern auch „Onlinewachen“) der Polizei kannst Du die Strafanzeige auch online erstatten.
Hier findest Du eine Liste der Onlinewachen: Kontaktliste Onlinewachen
Der weitere Gang des Ermittlungsverfahrens liegt dann – mit Ausnahme der Delikte, die nur auf Antrag und damit mit dem Willen des Verletzten verfolgt werden können, nicht mehr in der Hand der oder des Anzeigeerstattenden, sondern in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft. Eine Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Wer eine Anzeige erstattet, tritt nicht als Kläger oder Klägerin auf, sondern als Zeuge oder Zeugin.
WICHTIG: Weise deutlich bei der Anzeige darauf hin, dass die Tat aufgrund von homo-, bi-, trans*- oder inter*feindlichen Motiven erfolgte und es sich daher um Hasskriminalität handeln könnte. Bestehe darauf, dass dies auch so im Anzeigenprotokoll steht (evtl. Unterschrift verweigern, Vertrauensperson als Zeug*in).
Neben Beleidigungen kommt es leider auch immer wieder zum Straftatbestand der Volksverhetzung im Internet.
Volksverhetzung (§130 StGB)
Das Gesetz stellt unter anderem die Verbreitung von Schriften (also auch von Posts und Kommentaren!) unter Strafe, welche zum Hass oder zur Gewalt gegen einen Teil der Bevölkerung (z.B. LSBTIQ*) auffordern oder die Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung dadurch angreifen, dass dieser beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird.
Beispiele die zu Verurteilungen führten:
- „Gruppe-XY sollte man vergasen/an die Wand stellen!“
- „Gruppe-XY sind Untermenschen/degeneriert!“
- „Gruppe-XY ist widernatürlich/abartig!“
Was kannst Du tun?
- Mache einen Screenshot mit Datum und URL des Artikels bzw. vom Post und den Kommentaren (gesamter Verlauf).
- Mache einen Screenshot des Impressums bzw. des Profils der schreibenden Person mit URL.
- Erstatte Anzeige und stelle Strafantrag bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht.
- Fordere den Websitebetreiber (z.B. YouTube) zum Löschen auf.
WEHRE DICH!
Betroffene von Hasskriminalität leiden deutlich häufiger an Depressionen, Stress und einer niedrigeren Lebenszufriedenheit! Dein psychisches und emotionales Wohlbefinden leidet!
Werde aktiv und wehre dich gegen die Täter*innen!
Eine Anzeige kann dir bei der Verarbeitung helfen!WAS BRINGT EINE ANZEIGE?
Es erfolgt die Strafverfolgung, die mit einer Verurteilung enden kann. In manchen Fällen steht Dir auch Schmerzensgeld zu.
Jede Anzeige landet in den Statistiken. Diese können den notwendigen politischen Druck erzeugen, um die Sicherheit von LSBTIQ* zu verbessern. Denn was nicht in den Statistiken landet, existiert häufig in den Augen der Politik nicht!
Der Druck kann z.B. Folgendes bewirken:- Stärkere Aufklärung an Schulen
- Auf- bzw. Ausbau der Schulungen in Behörden und Verwaltung
- Erhöhung des rechtlichen Schutzes
- Verstärkte Einrichtung von Ansprechpersonen bei Polizei, Justiz, Kommunen und Arbeitgeber*innen.
- Sprich die Angreifenden in der Dritten Person („Sie“) an, damit Umstehende merken, dass es fremde Personen sind.
- Mache andere lautstark auf deine Lage aufmerksam und bitte konkrete Personen um Hilfe! („Hey Du im roten T-Shirt, hilf mir bitte und ruf die Polizei!“). Rufe bei unmittelbarer Gefahr laut um Hilfe.
- Entziehe dich den Täter*innen!
- Verzichte auf körperliche Gegenwehr! Bringe dich nicht in Gefahr!
- Verzichte lieber auf deinen Geldbeutel als auf deine Gesundheit!
- Rufe im Notfall (z. B. bei direkten Angriffen oder Diebstahl) die Polizei unter 110 an.
- Sprich nach dem Vorfall, wenn möglich, Zeug*innen an.
- Bei Onlinebedrohung, Erpressung, Verleumdung etc. erstatte die Anzeige nicht unmittelbar nach der Tat. Versuche, dich zunächst zu beruhigen.
- Fertige ein schriftliches Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Tat an.
- Nimm eine Vertrauensperson zur Anzeigenerstattung bei der Polizei mit und frage dort nach der Ansprechperson für LSBTIQ*.
- Notiere dir das Aktenzeichen für eventuelle Nachfragen deines Rechtsbeistandes.
Sollte man dir nicht glauben, so wende dich an einen Rechtsbeistand (Rechtsanwält*in). Dieser erstattet dann für dich Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Viele Bundesländer haben bei der Polizei Ansprechpersonen für LSBTIQA* – diese sind speziell geschult und meist selbst aus der Regenbogen-Community. Schaue hierzu in die Liste am Ende dieser Seite.
Wenn du das Gefühl hast, nicht respektvoll behandelt worden zu sein, so kannst du dich im zuständigen Polizeipräsidium beschweren! Das Polizeipräsidium hat die Aufsicht über die einzelnen Polizeireviere.
Wende dich an eine Hilfseinrichtung in Deiner Stadt oder Deinem Bundesland. Wenn du nicht weißt, wer dafür in Frage kommt, sprich mit einer LSBTIQ*- Organisation vor Ort.
- Nimm deine Gefühle und Instinkte ernst!
- Reagiere sofort!
- Gehe Gefahren aus dem Weg!
- Halte bewusst Distanz!
- Nimm beim Cruisen keine Wertsachen mit!
- Wenn du dich über eine Kontaktbörse im Internet verabredest, mach einen Screenshot vom Profil des Kontaktes.
- Wenn du eine*n Fremde*n in Deine Wohnung mitnimmst, lass keine Wertsachen offen rumliegen.
- Lass dein Getränk auf Partys oder in Kneipen nicht unbeaufsichtigt.
Körperliche, psychische und emotionale Gewalt kommen leider auch in Beziehungen vor. Gewalt meint hier nicht erst den Bluterguss oder die Vergewaltigung. Einschüchterung, Verbote („Das ziehst Du nicht an!“), absichtliches Angst machen, emotionale Erpressung („Wenn Du mich liebst, machst Du…“), Demütigungen, ständige Kontrolle (Dein Smartphone gehört nur Dir!), Überreden zu sexuellen Praktiken, die du nicht machen möchtest, und ähnliches, haben in einer Beziehung absolut keinen Platz!
Mach Dir klar: Schuld ist immer nur, wer die Gewalt ausübt! Keine Beziehung ist es wert, dass du dich schlagen oder
kaputtmachen lässt! Sprich mit deinen Freund*innen über deine Situation. Es gibt auch Organisationen, die dir helfen!Beim Sex ohne das Wissen und Einverständnis des*der Partner*in das Kondom abzuziehen, ist eine Straftat. Das sogenannte „Stealthing“ stellt einen sexuellen Übergriff bzw. eine Vergewaltigung da!
Scham ist hier fehl am Platz – ruf die Polizei!
Ansprechpersonen bei der Polizei
Die hier gelisteten Ansprechpersonen sind auf den entsprechenden Seiten der Polizei öffentlich gelistet. Wir haben Euch die Arbeit ein bisschen erleichtert und diese zusammengeschrieben.
ANSPRECHPERSONEN
PP Aalen:
Schwäbisch Hall, WaiblingenLoch, Markus (PP Aalen)
Tel. 0791 400 579
Email: aalen.pp.agl@polizei.bwl.deFörsching, Stefan (PP Aalen)
Email: aalen.pp.agl@polizei.bwl.dePP Ravensburg, Bodenseekreis Sigmaringen:
wird ergänzt
PP Freiburg
Ledwig, Rainer (PP Freiburg)
Email: freiburg.pp.agl@polizei.bwl.deMatusche, Danila (PP Freiburg)
Email: freiburg.pp.agl@polizei.bwl.dePP Heilbronn:
Heilbronn, Mosbach, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreiswird ergänzt
PP Karlsruhe:
KarlsruheEhrhart, Dominic (PP Karlsruhe)
Tel. 0721 666 58 33
Email: karlsruhe.pp.agl@polizei.bwl.dePP Konstanz:
Konstanz, Tuttlingen, Villingen-Schwellingen, RottweilRölke, Dana (PP Konstanz)
Email: konstanz.pp.agl@polizei.bwl.dePP Ludwigsburg:
Ludwigsburg, BöblingenSeiter, Karen (PP Ludwigsburg)
Tel. 07141 18 50 31
Email: ludwigsburg.pp.agl@polizei.bwl.dePP Mannheim:
Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-KreisRehberger, Adrian (PP Mannheim)
Email: adrian.rehberger@polizei.bwl.de
Tel. 0621 17 40 (Zentrale)Stopp, Christine (PP Mannheim)
Email: christine.stopp@polizei.bwl.de
Tel. 0621 17 40 (Zentrale)PP Offenburg:
Raststatt, Baden-Baden, OffenburgFischer, Diana (PP Offenburg)
Institut für Ausbildung und Training
Institutsbereich Ausbildung Lahr Tel. 07222 761 – 311
Email: offenburg.pp.agl@polizei.bwl.deMüller, Sven (PP Offenburg)
Institut für Ausbildung und Training
Institutsbereich Ausbildung Lahr Tel. 0781 21 – 1700
Email: offenburg.pp.agl@polizei.bwl.dePP Pforzheim, Freudenstadt, Calw:
wird ergänzt
PP Reutlingen:
Esslingen, Reutlingen, Tübingen, ZollernalbkreisWaibel, Christian (PP Reutlingen)
Tel. 0711 3990 – 434
Email: reutlingen.pp.agl@polizei.bwl.deBlumerski, Anne-Luise (PP Reutlingen)
Email: reutlingen.pp.agl@polizei.bwl.de
Tel. 0711 3990 – 434PP Stuttgart: Stuttgart
Kunft, Alexandra (PP Stuttgart)
Tel. 0711 8990 – 5317
Email: stuttgart.pp.agl@polizei.bwl.deUlmer, Thomas (PP Stuttgart)
Tel. 0711 8990 – 5421
Email: stuttgart.pp.agl@polizei.bwl.deZimmermann, Julia (PP Stuttgart)
Tel. 0711 8990 – 3162
Email: stuttgart.pp.agl@polizei.bwl.dePP Ulm:
Ulm, Göppingen, Heidenheim, BiberachGasser, Yvonne (PP Ulm)
Tel. 07161 9381 – 0
Email: ulm.pp.agl@polizei.bwl.deVelsPol
weitere Kontakte folgen
Ansprechpersonen
Landeskriminalamt
Zentralstelle für Prävention
LKA Präv 1
Columbiadamm 4
10965 BerlinAnsprechpersonen für LSBTI
Anne von Knoblauch
Michael SpäthTel.: (030) 4664-979444
Ansprechpersonen
BREMEN
Julia Koopmann
Email: LSBTIQ@polizei.bremen.deTel: 0421 – 362 76 999
BREMERHAVEN
Oliver Viehweger
Ansprechperson LGBTIQLGBTIQ@polizei-bremerhaven.de
Tel: 01590 405 10 22
Im Notfall: Bitte rufe 110 an!
Wende Dich dich an das nächstgelegene Polizeirevier.
VelsPol
Ansprechperson
Marco Klingberg
Polizeioberkommissar
Ansprechpartner für LSBTI im Polizeipräsidium Land Brandenburg
Mitarbeiter beim Ansprechpartner für Extremismus und Gruppenbezogener MenschenfeindlichkeitLeitungsbereich
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 PotsdamTelefon: 0331 / 283 – 30 62
E-Mail: marco.klingberg1@polizei.brandenburg.de
oder apegmf.pp@polizei.brandenburg.deOnlinewache
https://polizei.brandenburg.de/onlineservice/strafanzeige_allgemein
VelsPol
VelsPol Berlin-Brandenburg e.V.
Ansprechpersonen
Büro im
Polizeipräsidium
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg.Erreichbarkeit:
Mo.-Fr.: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr.Tel.: 040/4286-70324
Mobil: 0176 /42852848Tel.: 040/4286-70325
Mobil: 0176/42852847E-Mail: LSBTI@polizei.hamburg.de
VelsPol
Ansprechpersonen
Polizeipräsidium Nordhessen
Katja Wenning
E-Mail: rainbow.ppnh@polizei.hessen.dePolizeipräsidium Mittelhessen
Sabine Kliem
Ferniestraße 8
35394 GießenTel.: 0641/7006-2716 | Fax: 0641/7006-2799
E-Mail: HEMH-Rainbow@Polizei.Hessen.dePolizeipräsidium Frankfurt
Julia Reichel
Matthias Block-Löwer
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am MainTel.: 069/755-66 999 (Julia Reichel)
oder 069/755-66 777 (Matthias Block-Löwer)E-Mail: rainbow.ppffm@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Südhessen
Ana Stock
Abteilung Zentrale DiensteTel.: 06151 969 4332
E-Mail: rainbow.ppsh@polizei.hessen.dePolizeipräsidium Südhessen
Björn Rothmüller
Polizeidirektion Odenwald, Regionale KriminalinspektionTel.: 06062 953 240
VelsPol
Ansprechpersonen
E-Mail
MVqueer-PP.Neubrandenburg@PolMV.de
Waldeck
POR Achim Segebarth
Leiter Dezernat 2 Polizeipräsidium Rostock
Straße der Demokratie 1
18196 Waldeck
Mail: Achim.Segebarth@polmv.de
Tel.: 038208 888 2200Neubrandenburg
KOR Hanno Lüders
Leiter Dezernat 2 Polizeipräsidium Neubrandenburg Stargarder Straße 6
17033 Neubrandenburg
Mail: Hanno.Lueders@polmv.de
Tel.: 0395 5582 2200Ansprechpersonen
Kontakt zu allen polizeilichen Ansprechpersonen für LSBTIQ und der Landeskoordination AP LSBTIQ:
lsbtiq@polizei.niedersachsen.deund auf Instagram: polizei.niedersachsen.lsbtiqIm Notfall: Bitte rufe 110!
Wende Dich dich an das nächstgelegene Polizeirevier.
VelsPol
info@velspol-nordwest.de
VelsPol
Im Notfall: Bitte rufe 110 an!
Wende Dich an das nächstgelegene Polizeirevier.
Ansprechpersonen
Ansprechstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Diana Carolina Gläßer
AS LSBTI* der Polizei Rheinland-Pfalz
Ansprechstelle der Polizei Rheinland-Pfalz für lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche MenschenAS.LSBTI@polizei.rlp.de
Tel: 0152 288 530 04
VelsPol
Ansprechpersonen
E-Mail
Lpp-LSBTI-Ansprechpartner@Polizei.SLPol.de
St. Ingbert
Martina Grimm
Ansprechpartner Homosexualität in der saarländischen Polizei
Polizeiinspektion St. Ingbert
Kaiserstraße 48
66386 St. Ingbert
Tel.: 06894/109-233
E-Mail: Martina.Grimm@polizei.slpol.deSaarbrücken
Stefan Schiber
Ansprechpartner Homosexualität in der saarländischen Polizei
Landespolizeipräsidium / LPP 4.2.1
Mainzer Straße 134 – 136
66121 Saarbrücken
Tel.: 0681/962-4279
E-Mail: Stefan.Schiber@polizei.slpol.deAnsprechpersonen
E-Mail
LSBTTI@Polizei.Sachsen-Anhalt.de
Magdeburg
Technisches Polizeiamt
August-Bebel-Damm 19
39126 Magdeburg
Grit Merker
0391-5075 838
agl.tpa@polizei.sachsen-anhalt.deLandeskriminalamt
Lübecker Straße 53-63
39124 Magdeburg
Sandra Muth
0151 730 218 12
agl.lka@polizei.sachsen-anhalt.deLandesbereitschaftspolizei
Alt Prester 5
39114 Magdeburg
Thomas Leyh
0391 810 2721
agl.lbp@polizei.sachsen-anhalt.deAschersleben
Fachhochschule der Polizei
Schmidtmannstraße 86
06449 Aschersleben
Rosi Machemehl
03473 960-0
agl.fhs@polizei.sachsen-anhalt.deBitterfeld
Polizeidirektion Ost
Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld
RK Bitterfeld-Wolfen
Dammstr. 10
06749 Bitterfeld-Wolfen
Franziska Schubert
03493 301 292
agl.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.deHalle
Polizeidirektion Süd
Merseburger Straße 6
06110 Halle (Saale)
Maik Kuschert
0345 224 1522
agl.pd-sued@polizei.sachsen-anhalt.deAnsprechperson
Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* der Landespolizei Schleswig-Holstein
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 431 160 60020
Schleswig-Holstein.de/LSBTIQ*
VelsPol
Hilfsorganisationen
In dieser Liste sammeln wir Organisationen, die Dich unterstützen können, wenn Du von Gewalt betroffen bist/warst. Bitte zögere nicht, Dir Hilfe zu holen!
Beratung und Unterstützung für Betroffene von rechter Gewalt
LEUCHTLINIE ist die Fach- und Beratungsstelle für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Baden-Württemberg. Sie steht allen Menschen in Baden-Württemberg zur Seite, die von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt betroffen sind oder Zeug_in einer solchen Tat wurden.
LEUCHTLINIE unterstützt zum Beispiel bei Angriffen auf die eigene Person, unter anderem durch körperliche Gewalt, aber auch andere Formen von Gewalt wie Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung und bei wirtschaftlicher Schädigung. Weiter können Sie sich an LEUCHTLINIE wenden, wenn Sie Betroffene solcher Gewalttaten unterstützen.
Die Beratung ist vertraulich und auf Wunsch anonym. Wir beraten unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wird oder wurde. Die Beratung von LEUCHTLINIE ist parteilich, das heißt, die Bedürfnisse und die Perspektiven der Betroffenen stehen im Mittelpunkt.
LEUCHTLINIE ist ein Projekt der Türkischen Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. und eine Fachstelle im Demokratiezentrum Baden-Württemberg. Das Demokratiezentrum wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat, und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
LEUCHTLINIE ist Mitglied im Verband der Beratungsstellen für Betroffene
rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG). In der Beratung orientieren wir uns an den Qualitätsstandards zur Beratung für Betroffene rechter Gewalt des Verbandes
Kummerkastenantwort 4.127: Was kann man gegen queerfeindliche Angriffe tun? | Queer Lexikon
20. Oktober 2023 @ 9:15
[…] Die Polizei ist, je nach Bundesland und sogar je nach Landkreis/Stadt sehr unterschiedlich hilfreich. Falls ihr etwas zur Anzeige bringen wollt, solltet ihr das auf keinen Fall allein und in der örtlichen Polizeiwache tun. In den meisten Ländern gibt es Beamt*innen, die speziell zum Umgang mit queerfeindlichen Angriffen geschult sind. Eine Liste mit Kontaktdaten findet ihr auf dieser Website von Projekt 100% Mensch. […]