
Lexikon – Die dritte Option
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Die dritte Option
Neben den zwei Geschlechtsoptionen „männlich“ und „weiblich“ besteht seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 die Möglichkeit, das Geschlecht als „divers“ eintragen zu lassen. Diese dritte Option soll intergeschlechtlichen Personen einen positiven Geschlechtseintrag ermöglichen.
Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das das sogenannte „Transsexuellengesetz“ (TSG) mit seinen pathologiserenden Verfahren ersetzt. Das SBGG ermöglicht es trans*, intergeschlechtliche und nicht-binären Personen, ihren Personenstand und ihre Vornamen per einfacher Erklärung beim Standesamt zu ändern, die Optionen für den Geschlechtseintrag stehen „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder „kein Eintrag“ zur Verfügung. Damit entfallen die Gutachtenpflicht sowie das Gerichtsverfahren. Obwohl das SBGG ein enormer Schritt in Sachen geschlechtlicher Selbstbestimmung ist, gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf; eine Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte findet ihr hier.