Lexikon – Gatekeeper*in
Projekt 100% MENSCH
Gatekeeper*in
Gatekeeper*in bedeutet so viel wie Torwächter*in oder Türsteher*in. Im LSBTIQA* Kontext handelt es sich dabei um eine negative Bezeichnung, die für Fremdbestimmung und Unterdrückung von queeren Individuen und Gruppen steht. Gatekeeper*innen sind Individuen, Organisationen oder Institutionen, die darüber entscheiden, zu welchen Leistungen LSBTIQA* Personen Zugang haben, welchen Gruppen sie zugehörig sind oder welche Selbstbezeichnungen sie verwenden dürfen. Zu Gatekeeper*innen außerhalb der LSBTIQA* Community gehören beispielsweise Gerichte, die über die Namens- und Personenstandsänderung von trans Menschen entscheiden. Oder Mediziner*innen, die anhand übergriffiger Begutachtungen von intergeschlechtlichen Menschen über deren Geschlechtseintrag als „divers“ bestimmen. Auch innerhalb der LSBTIQA* Community gibt es Gatekeeper*innen, wie beispielsweise Menschen, die Dysphorie als Voraussetzung dafür ansehen, dass sich jemand als trans bezeichnen darf. Oder Mitglieder der LSBTIQA* Community, die versuchen, asexuelle Personen aus der Gemeinschaft auszuschließen oder trans Frauen das Frausein abzusprechen und ihnen den Zugang zu Frauenräumen verweigern. Gatekeeping stellt die Selbstbestimmung in Frage. Die einzige Person, die über ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung Auskunft geben kann, ist die Person selbst.