Lexikon – Inter*
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Inter*
Inter* (oder intergeschlechtlich) bezeichnet Menschen, die mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale geboren werden. Lässt sich ein Mensch anhand seiner körperlichen Merkmale – etwa der Genitalien, der Chromosomen, der Keimdrüsen oder der Hormone – nicht eindeutig der medizinisch-gesellschaftlichen Norm von „männlich“ oder „weiblich“ zuordnen, spricht man von Intergeschlechtlichkeit.
Es gibt viele verschiedene Formen von Intergeschlechtlichkeit: Manche sind bei der Geburt sichtbar, andere zeigen sich erst später im Leben – etwa in der Pubertät – oder bleiben unbemerkt. Das Sternchen in „inter*“ steht dabei für die Vielfalt inter* Körper und Identitäten. Wichtig ist: Intergeschlechtlichkeit gibt es in allen Geschlechtern.
Inter* ist nicht gleich trans
Intergeschlechtlichkeit betrifft die körperlichen Geschlechtsmerkmale – nicht die Geschlechtsidentität. Damit unterscheidet sie sich von Transgeschlechtlichkeit, bei der die Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Inter* Menschen haben ihre eigene Geschlechtsidentität (etwa als Frau, Mann, nicht-binär oder inter) und können cis oder trans sein. Auch über die sexuelle Orientierung sagt Intergeschlechtlichkeit nichts aus.
Begriffe
- inter* und intergeschlechtlich sind heute die bevorzugten Bezeichnungen.
- intersexuell ist ein älterer, vor allem medizinisch geprägter Begriff (1915 vom Genetiker Richard Goldschmidt eingeführt). Er gilt vielen als Fremdbezeichnung – manche inter* Menschen nutzen ihn aber auch als Selbstbezeichnung.
- Varianten der Geschlechtsentwicklung (VdG) ist der neutrale (medizinische) Sammelbegriff.
- Die englische Abkürzung DSD („disorders of sex development“) wird von vielen inter* Aktivist*innen abgelehnt, weil „disorders“ (Störungen) Intergeschlechtlichkeit als Krankheit darstellt.
Welche Bezeichnung passt, entscheidet jede Person für sich selbst.
Zwangsoperationen (IGM) und das Verbot von 2021
Lange wurden an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern geschlechtszuweisende Operationen vorgenommen – Schätzungen gehen von etwa 1.700 solcher Eingriffe pro Jahr in Deutschland aus. Dabei wurden die Genitalien in der Regel operativ angeglichen, meist ohne medizinische Notwendigkeit und ohne Einwilligung der Betroffenen. Weil dabei nicht das Kind, sondern die gesellschaftliche Erwartung im Mittelpunkt stand, spricht man von „normierenden“ Operationen; inter* Aktivist*innen nennen sie IGM (intergeschlechtliche Genitalverstümmelung). UN, WHO und Amnesty International bewerten solche Eingriffe als Menschenrechtsverletzung.
Seit dem 22. Mai 2021 gilt das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (§ 1631e BGB), das medizinisch nicht notwendige Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern verbietet. Das Gesetz weist jedoch Lücken auf: Eingriffe bleiben mit familiengerichtlicher Genehmigung möglich, es fehlt ein Melderegister, und die Umgehung des Verbots lässt sich kaum strafrechtlich verfolgen. Zudem ist umstritten, wer genau als Person mit einer „Variante der Geschlechtsentwicklung“ gilt.
Personenstand: „divers“ und das Selbstbestimmungsgesetz
Seit Anfang 2019 gibt es neben „weiblich“ und „männlich“ den Geschlechtseintrag „divers“ (Die Dritte Option) sowie die Möglichkeit, den Eintrag offenzulassen. Bis 2024 war dafür allerdings eine ärztliche Bescheinigung über eine Variante der Geschlechtsentwicklung nötig – also eine fremdbestimmte Diagnose.
Seit dem Selbstbestimmungsgesetz (1. November 2024) ist das anders: Der Geschlechtseintrag lässt sich nun per Selbstauskunft beim Standesamt ändern, unabhängig von einer Diagnose und ohne ärztliche Begutachtung. Wichtig bleibt die Unterscheidung: „divers“ ist eine rechtliche Kategorie und nicht dasselbe wie „intergeschlechtlich“ – den Eintrag können auch nicht-binäre Menschen wählen, und nicht alle inter* Menschen möchten ihn.
Menschenrechte und Selbstbestimmung
Im Zentrum der Forderungen inter* Interessenvertretungen stehen die körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung: ein wirksames Verbot nicht einwilligter Eingriffe, das Recht, selbst über den eigenen Körper zu entscheiden, sowie ein Ende der Pathologisierung. Körper und Geschlecht sind vielfältig – und Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit, sondern eine natürliche Variante menschlicher Körper.
Flagge und Aktionstage
Als Symbol dient die Inter*-Flagge, die 2013 von Morgan Carpenter gestaltet wurde: ein violetter, geschlossener Kreis auf gelbem Grund. Gelb und Violett wurden bewusst gewählt, um die binär besetzten Farben Blau und Rosa zu vermeiden; der Kreis steht für Ganzheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Zwei wichtige Aktionstage sind der Intersex Awareness Day am 26. Oktober (er erinnert an die erste öffentliche Demonstration intergeschlechtlicher Aktivist*innen 1996) und der Intersex Day of Solidarity am 8. November.

