Lexikon – Inter*
Projekt 100% MENSCH
Inter*
Lässt sich ein Mensch anhand seiner körperlichen Merkmale (insbesondere der Genitalien), der Chromosomen oder der Hormonproduktion nicht eindeutig der medizinischen-gesellschaftlichen Norm von „männlich“ oder „weiblich“ zuordnen, sind seine körperlichen Merkmale also (aus mehrheitsgesellschaftlicher Sicht) mehr- oder uneindeutig, wird von Intergeschlechtlichkeit oder inter gesprochen. In Deutschland wurden etwa 1.700 genitalzwangszuweisende Operationen pro Jahr an inter Menschen im Kleinstkindsalter durchgeführt, obwohl es sich hierbei um eine klare Menschenrechtsverletzung handelte. Bei diesen Eingriffen wurden die Genitalien von inter Menschen in der Regel gewaltsam an ein „weibliches“ Genital angeglichen.
Da hier nicht das Kind im Mittelpunkt steht, sondern die gesellschaftliche Erwartungshaltung, werden diese Eingriffe auch „normierende“ Operationen genannt. Seit 2021 gilt das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“, das Operationen Kleinstkindern in Deutschland verbietet. Das Gesetz weist allerdings einige Lücken auf, wie zum Beispiel die mangelnde Möglichkeit zur Strafverfolgung bei Umgehung des Verbots sowie das Fehlen eines Melderegisters.
Seit Anfang 2019 können intergeschlechtliche Personen ihren Personenstand als „divers“ (Die Dritte Option) eintragen lassen. Hierfür ist aber derzeit noch immer eine übergriffige Begutachtung durch Mediziner*innen, also eine fremdbestimmte Diagnose notwendig.
Der Begriff inter umfasst als Überbegriff Selbstbezeichnungen wie intersex, intersexuell oder intergeschlechtlich.